Medienservice

Sie möchten eine Reportage über die Arbeit von Jugendämtern erstellen oder suchen eine Interviewpartnerin bzw. -partner aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe? Auch dafür ist die BAG Landesjugendämter Ihre Ansprechpartnerin. Mit der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit sind wir bundesweit vernetzt und können Ihnen bei der Suche helfen.

Pressemitteilungen

133. Arbeitstagung in Wiesbaden

Wiesbaden/Köln. 25. November 2022. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat bei ihrer 133. Arbeitstagung mehrere Empfehlungen und Arbeitshilfen veröffentlicht, die Veränderungen im SGB VIII behandeln.

Eine deutliche Hervorhebung der Verantwortung des Trägers für die Gewährleistung des Kindeswohls in seiner Einrichtung, sowie die gleichzeitig gestärkten aufsichtsrechtlichen Befugnisse der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde, sind Folge des Kinder- und

Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). Bezogen auf die Auslandsmaßnahmen wird die Steuerungsverantwortung des Jugendamts durch die Reform deutlicher beschrieben und die Betriebserlaubnis erteilende Behörde mit der Bündelung von Informationen zu den Auslandsmaßnahmen beauftragt.

Die Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das

KJSG eingeführten Änderungen in den §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden sollen dazu beitragen, das Verwaltungshandeln zu vereinheitlichen und ein gemeinsames Verständnis zu den Neuregelungen zu entwickeln. Zudem soll Trägern von betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen Orientierung gegeben werden, was seit Inkrafttreten der Änderungen im Zusammenhang mit der Verantwortung für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen neu zu beachten ist. Jugendämter sollen durch die Handlungsleitlinien bei der Umsetzung der Änderungen zu Auslandsmaßnahmen unterstützt werden.

Mit der zweiten Stufe des Drei-Stufen-Modells hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wurde in § 10b SGB VIII der Verfahrenslotse eingeführt. Ziel der beschlossenen Handlungsempfehlung zum Verfahrenslotsen ist, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung und der Etablierung des Verfahrenslotsen zu unterstützen. Es sollen Antworten auf Fragen aus der Praxis gefunden werden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die 2024 in Kraft tretenden Regelungen vorbereitet werden. Die Handlungsempfehlung wurde von der BAG Landesjugendämter unter Mitwirkung von Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe erstellt.

Die Erarbeitung der Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Strukturen, Verfahren und pädagogischen Prozessen in der Pflegekinderhilfe machte einmal mehr deutlich, wie komplex sich das Handlungsfeld der Pflegekinderhilfe hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen gestaltet und wie anspruchsvoll deren praktische Umsetzung durch die Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe ist. Die Empfehlungen der BAG beinhalten die rechtlichen Grundlagen und ermöglichen eine schnelle Orientierung bei allen wichtigen Regelungen, die die Ausgestaltung von Pflegeverhältnissen betreffen. Auch die fachlichen Herausforderungen aus der Perspektive junger Menschen, Eltern und der Pflegefamilien werden aufgegriffen und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Fachkräfte formuliert.

Um dem besonderen Bedarf nach fachlicher Orientierung im Bereich der Pflegeverhältnisse mit Kindern mit Behinderung gerecht zu werden, werden auch die damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen in einem nachgelagerten Arbeitsprozess erarbeitet und sollen für die Fachpraxis bereitgestellt werden.

Die Pressemitteilung zur 133. Arbeitstagung finden Sie hier.

132. Arbeitstagung in München

Gesamtvorstand und Vorsitzender Lorenz Bahr wiedergewählt

132. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter in München / Neue Arbeitshilfen und Empfehlungen zu Adoptionsvermittlung und Politischer Bildung

München/Köln. 19. Mai 2022. Vorsitz und Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter bleiben für weitere vier Jahre in Nordrhein-Westfalen beim LVR-Landesjugendamt Rheinland. Diesen einstimmigen Beschluss hat die Mitgliederversammlung der BAG auf ihrer 132. Arbeitstagung vom 11. bis 13. Mai 2022 in München gefasst. Lorenz Bahr, Leiter des LVR-Landesjugendamtes Rheinland führt nach diesem Beschluss bis zum Jahr 2026 den bundesweiten Vorsitz fort, den er seit Juli 2018 hat. Birgit Westers (LWL-Landesjugendamt Westfalen) und Hans Reinfelder (Landesjugendamt Bayern) übernehmen weiterhin seine Stellvertretung.

Bestimmende Themen der diesjährigen Frühjahrstagung der BAG Landesjugendämter waren der Krieg in der Ukraine sowie der allgemeine Fachkräftemangel und deren Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Darüber hinaus beschloss die BAG Landesjugendämter verschiedene Arbeitshilfen:

Das Adoptionshilfegesetz, das im April 2021 in Kraft getreten ist, stellt die umfassendste Reform im Bereich Adoption seit dem Jahr 2002 dar und beinhaltet umfangreiche Änderungen insbesondere im Adoptionsvermittlungsgesetz, im Adoptionswirkungsgesetz sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die AG Adoption der BAG Landesjugendämter hat ihre Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung in der 9. Fassung unter anderem unter den Überschriften „Bessere Beratung und Unterstützung vor, während und nach der Adoption“ sowie „Unterstützung eines offenen Umgangs mit Adoptionen“ überarbeitet.

Eine Änderung im § 9d des Adoptionsvermittlungsgesetzes ermöglicht es nun, dass auch Daten der Adoptionsvermittlungsstellen für die Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR genutzt werden dürfen. Mit dem Ziel die Adoptionsvermittlungsstellen im Bundesgebiet bei der einheitlichen und datenschutzkonformen Umsetzung dieser Gesetzesänderung zu unterstützen, hat die BAG Landesjugendämter eine entsprechende Arbeitshilfe beschlossen.

Mit dem Papier „Politische Bildung in der Kinder- und Jugendarbeit“ gibt die BAG Landesjugendämter örtlichen Jugendämtern sowie Landesjugendämtern Antworten und Handlungsanleitungen für Fragen und Herausforderungen der politischen Bildung in den unterschiedlichen Feldern der Jugendarbeit. Der fachliche Input soll sie in der Gestaltung ihrer kommunalen Planungs- und Gesamtverantwortung für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe unterstützen.

Weitere Arbeitshilfen zur 133. Arbeitstagung erwartet

Weitere Arbeitshilfen werden zur nächsten Arbeitstagung im November erwartet. So erarbeitet die BAG aktuell etwa Empfehlungen im Bereich Pflegekinderhilfe und Hilfeplanung, die durch die Änderungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) notwendig geworden sind. Auch zu den Aufgaben und Anforderungen an den Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII arbeitet die BAG Landesjugendämter. Die Mitgliederversammlung ist zudem optimistisch, die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Neuregelungen des KJSG betreffend die §§ 38, 45 ff. SGB VIII in die November-Arbeitstagung einbringen zu können, die auch Ausführungen zum Einrichtungsbegriff nach § 45a SGB VIII beinhalten werden.

Erfolgreicher Auftakt der Strategieworkshops für Jugendamtsleitungen in Berlin

Die Kinder- und Jugendhilfe ist in der „Mitte der Gesellschaft“ angekommen – allerdings auch in der Mitte der kommunalen Haushalte. Gerade im Zuge knapper öffentlicher Finanzen ist der fachlich-professionelle Rechtfertigungsdruck der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber dem Kommunalparlament und der Öffentlichkeit allgegenwärtig. Die Repräsentation des Jugendamtes nach außen sowie die Kommunikation mit den zentralen Akteuren in der kommunalen Verwaltung und dem Kommunalparlament sind zentrale Handlungsfelder geworden. Gemeinsam mit einer Gruppe von Jugendamtsleitungen und dem Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH hat die AG Öffentlichkeitsarbeit der BAG Landesjugendämter ein Konzept für Strategieworkshops für Jugendamtsleitungen in Form von vier Modulen entwickelt.

Den Auftakt der Veranstaltungsreihe in Berlin bildete der Workshop „Strategieentwicklung - Wie kann der Wandel in der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund von SGB VIII-Reform und Pandemiefolgen gut gelingen?“. Dieser fand Ende April 2022 statt.

Alle Papiere der BAG Landesjugendämter können auf der Internetseite www.bagljae.de abgerufen werden.

Die Pressemitteilung zur 132. Arbeitstagung finden Sie hier.

Dringender Appell: Vor Aufnahme von Kindern aus der Ukraine Jugendamt kontaktieren!

Pressemitteilung vom 31.03.2022

Immer mehr Menschen müssen des Krieges in der Ukraine wegen ihre Heimat verlassen – unter ihnen auch zahlreiche begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche. Die Hilfsbereitschaft in der deutschen Bevölkerung ist enorm. Viele Menschen sind dazu bereit, Geflüchteten aus der Ukraine ein Obdach zu bieten und sie zu Hause aufzunehmen. Die BAG Landesjugendämter appelliert deshalb an alle Menschen, die Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen wollen, sich bei ihrem örtlichen Jugendamt zu melden. Hier laufen alle Fäden zusammen: Nach einer Registrierung stehen die staatlichen Hilfsangebote oder -leistungen zur Verfügung und mit den ukrainischen Behörden können Daten zur Information von Angehörigen ausgetauscht werden.

„Die Bereitschaft schnell und unkompliziert zu helfen, finde ich überwältigend und ein starkes Signal der Menschlichkeit und Solidarität“, sagt Lorenz Bahr, Vorsitzender der BAG Landesjugendämter. Gleichzeitig müsse man in dieser unübersichtlichen Lage besonders darauf achten, dass der Kinderschutz gewährleistet sei, so Bahr weiter. Bei einer ungeordneten Aufnahme bestehe die Gefahr von Missbrauch. Auch sei es wichtig, dass Menschen, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, darauf vorbereitet seien, dass sie es oft mit traumatisierten Menschen zu tun haben, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, eventuell auch einer therapeutischen Hilfe.

130. Arbeitstagung

Kinderschutz im Fokus
Corona-bedingt trafen sich die 17 Leitungen der Landesjugendämter auch dieses Mal wieder rein digital zu ihrer 130. Arbeitstagung.

Schwerpunkt des diesjährigen Frühjahrstreffens der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter war die bundesweite Kinderschutz-Debatte. Nach den im Januar 2019 bekannt gewordenen Missbrauchsfällen in Lügde sind sowohl in NRW als auch in Niedersachsen Untersuchungskommissionen in Anbindung an die Landtage oder an andere Landesinstitutionen eingesetzt worden. Die in Niedersachsen beim Landespräventionsrat angegliederte „Lügde-Kommission“ hat im Dezember 2020 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dr. Thomas Meysen, Vorsitzender der niedersächsischen Lügde-Kommission, führte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Arbeit der Kommission ein und stellte die Ergebnisse des Abschlussberichts kurz vor.

Die 130. Arbeitstagung beschloss die Erarbeitung einer Empfehlung zur Kooperation bei Fallübergaben durch Zuständigkeitswechsel oder durch Zuständigkeiten mehrerer Jugendämter unter Federführung der Landesjugendämter aus NRW und Niederachsen. Damit kommt die BAG Landesjugendämter einer Anregung der Lügde-Kommission nach.

Ein Treffpunkt, an dem sich Kinderschutzforschung und Kinderschutzpraxis sowie sozialpädagogische, psychologische, medizinische und rechtliche Kompetenz begegnen und verlässlich im Gespräch sind, ist die neue professionsübergreifende bundesweite Plattform „Interdisziplinäre Kinderschutzkonferenz“ des Institut für Soziale Arbeit e.V.. Dr. Thomas Meysen berichtete als einer der Initiatoren des Projekts den Leitungen über die Ziele und weitere Arbeitsschritte. Ein wichtiges Ziel der Anfang 2020 gegründeten Konferenz ist die Bündelung der verschiedenen mit dem Kinderschutz befassten Professionen und Expertisen.

Für die Umsetzung der Aufgaben eines Jugendamtes bedarf es ausreichend Personal. Eine Möglichkeit dieses richtig zu bemessen, diskutierten die Leitungen der Landesjugendämter anhand des Personalbemessungskonzepts des Bayerischen Landesjugendamtes. Die Personalbemessung in den Jugendämtern trifft einen besonders sensiblen Bereich kommunaler Selbstverwaltung. Die Besonderheit und der Erfolg dieses Konzepts ist die breite Akzeptanz der Jugendämter in der Fläche.

Außerdem verabschiedete die 130. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter die Handlungsempfehlung „Prozessbeschreibungen für die Tätigkeit der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden vor dem Hintergrund der Qualitätsentwicklung und -sicherung“ der AG Betriebserlaubnis/HzE.

Diese und weitere Empfehlungen der BAG Landesjugendämter finden Sie hier.

Die Pressemitteilung zur 130. Arbeitstagung finden Sie hier.

129. AT als Videokonferenz

129. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter im Zeichen des Kinderschutzes

Gerade in Zeiten der Pandemie darf der Kinderschutz nicht vernachlässigt werden. Dies war eine der zentralen Aussagen der 129. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter, die am 12. und 13. November 2020 als Videokonferenz zusammentraf.

Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kinder- und Jugendhilfe diskutierten die Leitungen der Landesjugendämter insbesondere den Anfang Oktober vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Referentenentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes. Grundsätzlich begrüßt die BAG Landesjugendämter den vorliegenden Gesetzentwurf und konstatierte, dass viele der in den letzten Jahren diskutierten Reformansätze in adäquater und zukunftsorientierter Weise in diesen eingeflossen sind. Insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Stärkung der Rechte und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie das Selbstvertretungsrecht, der umfassende Beratungsanspruch, die Implementierung von Ombudsstellen und die erweiterten Regelungen zum Kinderschutz befürwortet die BAG Landesjugendämter.

Das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ nimmt in den Landesjugendämtern und Jugendämtern einen hohen Stellenwert ein. Die monströsen Fälle beispielweise in Lügde und Mönchengladbach, aber auch in Staufen und Münster haben dem Thema erneut erschreckende Aktualität verliehen, sodass das Thema Kinderschutz in der anstehenden SGB VIII-Novelle aus Sicht der BAG Landesjugendämter zurecht eine exponierte Rolle einnimmt. In einem Austausch mit Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, stellte dieser die wichtigsten Punkte seines im September 2020 veröffentlichten Positionspapieres „Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen - Wie Bund, Länder und die politischen Parteien Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen können“ vor.

Zudem verabschiedete die 129. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter das Arbeitspapier „Potentiale der internationalen Jugendarbeit weiterentwickeln, stärken und nutzen“. Hierin werden die Stärken von Internationaler Jugendarbeit herausgestellt und die kommunalen Jugendämter dazu ermutigt, dieses Feld der Jugendarbeit weiter zu entwickeln. In der Praxis sollen kommunale Jugendämter zusammen mit den freien Trägern Internationale Jugendarbeit verstärkt aktiv unterstützen. Gerade in Zeiten der Covid 19-Pandemie ist die Internationale Jugendarbeit von besonderer Bedeutung. Sie ist derzeit zwar in der Regel im direkten persönlichen Austausch nicht möglich, aber das weltweite Netz unterschiedlicher Organisationen in der Internationalen Jugendarbeit besteht und arbeitet mit neuen Formaten aktiv weiter.

Die Pressemitteilung zur 127. Arbeitstagung finden Sie hier.

Jugendämter in der Corona-Pandemie: Garanten gegen "menschlichen Lockdown"

Pressemitteilung vom 20.04.2021

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat den Startschuss für bundesweite Aktionswochen der Jugendämter gegeben. Eine Umfrage unter den deutschen Jugendämtern zeigt die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche.

Am 20. April 2021 fiel der Startschuss für Aktionswochen zur Arbeit der bundesweit 559 Jugendämter in der Corona-Pandemie: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat am Mittag in Berlin das "virtuelle Go" für die Aktion "Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt." gegeben. Dabei wurde auch das Ergebnis einer bundesweiten Umfrage unter den Jugendämtern in Deutschlandvorgestellt.

Wichtiger Hinweis: Wir bedauern, dass sich in der Zwischenzeit eine falsche Zahl verselbstständigt hat: 54.000 Jugendliche verlassen in normalen Zeiten die Schule; in Pandemiezeiten nach Angabe des ISM wahrscheinlich doppelt so viele. Das wären 108.000 pro Jahr, also in zwei Jahren Pandemie ca. 210.000. Wir bitten um Entschuldigung für diesen Fehler.
Foto: adreswd - iStock

"Hallo! Ich bin Nele." - Malbuch für Kinder ab drei Jahren zeigt die Aufgaben des Jugendamtes

Pressemitteilung vom 08.02.2021

Erstmalig gibt es eigens für Kinder ab drei Jahren ein Malbuch zu den Themen des Jugendamtes. Liebevoll gestaltet erzählt das Malbuch mit Ausmalbil-dern und kurzen kindgerechten Texten die Geschichte des Mädchens Nele und vermittelt den mitlesenden Eltern auf unterhaltsame Art und Weise Einblicke in die Angebote des Jugendamtes.

Kindeswohlgefährdung 2019: Sicherung des Kindeswohls ist Gemeinschaftsaufgabe

Pressemitteilung vom 06.01.2021
Destatis: Erneute Zunahme von Kindeswohlgefährdungen in 2019
Justiz, Polizei, Schule und Jugendämter sind häufige Hinweisgeber
Ziel der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Jugendämter stärken

Häusliche Isolation und familiäre Absonderung von Kindern in Quarantäne sind keine Lösung

Pressemitteilung vom 12.08.2020
Kindeswohl hat auch in Krisenzeiten Priorität / Ziel muss sein: Grund- und Kinderrechte wahren / Verhältnismäßigkeit von Corona-Schutzmaßnahmen muss gegeben sein
PDF zum Download

"Coronakrise: benachteiligte Kinder zuerst in die Kita"

Pressemitteilung

Kindeswohl hat auch in Krisenzeiten Priorität / Ziel muss sein: Zuerst Kindern in prekären Situationen wieder Bildung und Betreuung ermöglichen / Landesjugendämter fordern: Zugangsreihenfolge zur Kindertagesbetreuung muss sich an Situation der Familien orientieren

„Kinder- und Jugendhilfe auch in Krisenzeiten voll erreichbar“

Pressemitteilung

Jugendämter: Kinder in Corona-Zeiten besonders vor Gewalt und Verwahrlosung schützen

127. Arbeitstagung in Bremen

Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Grenzen (stationärer) Kinder- und Jugendhilfe

Die 127. Arbeitstagung (AT) der BAG Landesjugendämter vom 13. – 15. 11.2019 in Bremen setzte sich mit der Effektivität und den langfristigen Wirkungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe auseinander.

Den Einstieg in den Austausch gab der Vortrag von Prof. Dr. Michael Macsenaere und Joachim Klein vom Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) in Mainz. Zusammen mit dem Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) hat das IKJ die Studie „Care Leaver – stationäre Jugendhilfe und ihre Nachhaltigkeit“ durchgeführt. Die Vortragenden legten den Fokus auf die Ergebnisse zur Nachhaltigkeit der stationären Kinder- und Jugendhilfe.

Was aber passiert, wenn keine der angebotenen Hilfen erfolgreich ist? Wenn ein Kind oder Jugendlicher immer wieder von einer Pflegefamilie oder stationären Einrichtung zur nächsten und von der Psychiatrie zu Inobhutnahmestellen durchgereicht wird? Gibt es Grenzen des bestehenden Helfersystems und wenn ja, wo liegen sie? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 127. AT von Prof. Dr. Menno Baumann. Der Experte für Intensivpädagogik der Fliedner-Fachhochschule Düsseldorf und des Leinerstift Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. Großefehn/Ostfriesland betreute über mehrere Jahre die Entstehung des Kinofilms „Systemsprenger“. Der Film ist aktuell in vielen deutschen Kinos zu sehen.

Die 127. AT der BAG Landesjugendämter verabschiedete zudem eine Empfehlung zur Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) bei bundeslandübergreifendem Entweichen. Inhalt der Empfehlung ist, dass Kosten für Unterbringung und Betreuung eines UMA, der während einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII oder während einer Anschlusshilfe entweicht, dem tätig gewordenen Jugendamt von dem nach § 88a Abs. 2 bzw. 3 SGB VIII zuständigen Jugendamt („Zuweisungsjugendamt“) zu erstatten sind. Derzeit verfahren die überörtlichen Träger der Länder bei der Erstattung von Kosten nicht einheitlich, die einem Jugendamt für Betreuung und Unterbringung eines UMA entstanden sind, für den bereits bei einem anderen Jugendamt eine Zuständigkeit gem. § 88a Abs. 2 bzw. 3 SGB VIII besteht. Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass tätig gewordene auswärtige örtliche Träger weder im eigenen Land noch im Land des Zuweisungsjugendamtes eine Kostenerstattung erhalten haben. Die Empfehlung zielt zunächst darauf ab, für zukünftige Fälle ein einheitliches Verfahren der Länder zu erreichen.

Die Pressemitteilung zur 127. Arbeitstagung finden Sie hier.

126. Arbeitstagung in Chemnitz

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter verabschiedete auf ihrer Arbeitstagung vom 22. bis 24. Mai 2019 in Chemnitz ein Positionspapier und zwei Beschlüsse bezüglich der Reform des SGB VIII sowie Anpassungen der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung.

Obwohl die Gesamtzahl der Menschen, die nach Deutschland fliehen, zurückgegangen ist und somit auch die der unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländer bleibt die Integration eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Deshalb sah sich die BAG Landesjugendämter zusammen mit Dr. Jens Pothmann vom Forschungsverbund der TU Dortmund und DJI dazu veranlasst, die Entwicklung der Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern in den Blick zu nehmen. Zudem stellten die Teilnehmenden der Arbeitstagung Auswirkungen auf den Fachkräftebedarf dar. Die Leitungen der Landesjugendämter wiesen darauf hin, dass, trotz einer scheinbaren Entspannung der Lage, die Anstrengungen aller Beteiligten nicht nachlassen dürften.

Seit 1989 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft und von fast allen Ländern weltweit ratifiziert. Anne Lütkes und Holger Hoffmann vom Deutschen Kinderhilfswerk e. V. informierten die Teilnehmenden über den aktuellen Stand der Studie „Kinderrechte-Index“. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2019 vorgestellt. Die Studie beleuchtet den Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern. Eine wichtige Erkenntnis aus der sich anschließenden Diskussion war, dass bundesweit noch zu viele Datenlücken bestehen. Die Leitungen der Landesjugendämter waren sich darüber einig, dass die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz unabdingbar ist.

Bereits im Rahmen der 123. Arbeitstagung in Halle stand das Forschungsprojekt „Gute Heime“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) auf der Tagesordnung der BAG Landesjugendämter. Das Laufzeitende des Projekts war nun Anlass, sich erneut mit der Qualität der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auseinanderzusetzen. Dr. Mike Seckinger vom DJI präsentierte die Ergebnisse und erörterte zusammen mit den Leitungen die daraus folgenden Konsequenzen für die Qualitätsdimensionen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Fazit: Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an den sie betreffenden Themen und Entscheidungen ist ein Kinderrecht und muss insbesondere auch im Rahmen der Qualität der stationären Einrichtungen umgesetzt werden.

Die Pressemitteilung zur 126. Arbeitstagung finden Sie hier.

125. Arbeitstagung in Stuttgart

Die 125. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter vom 07. bis 09. November 2018 in Stuttgart nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erneut zum Anlass, überregionale, aktuelle fachliche Themen zu diskutieren, Denkanstöße zu geben und Lösungsansätze zu eruieren.

Ein zentrales Thema der Tagung war die Umsetzung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zur Entwicklung eines einheitlichen Instrumentes zur Feststellung des Rehabilitationsbedarfs von Kindern und Jugendlichen. Der Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Jörg Michael Fegert stellte ein gemeinsames Projekt der Uni-Klinik Ulm und des Deutschen Jugend Instituts zur Entwicklung eines Verfahrens zur leistungsbegründenden Einschätzung von (drohenden) Teilhabebeeinträchtigungen vor. Die Mitglieder der BAG tauschten sich anschließend über die jeweiligen Sachstände in den Bundesländern aus.

Ein weiteres zentrales Thema der 125. Arbeitstagung war der Fachkräftemangel im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Der einführende Vortrag der Leiterin des Jugendamtes Stuttgart, Dr. Susanne Heynen, verdeutlichte insbesondere die angespannte Situation in Stuttgart, ließ sich gleichzeitig aber auch insgesamt auf die Bundesrepublik übertragen. Tenor der Diskussion im Rahmen der Arbeitstagung: Es bedarf einer Gesamtstrategie für alle betroffenen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Wichtig sei es zudem, Wachstumsgrenzen zu definieren. Rechtsansprüche, wie der für die Betreuung unterdreijähriger Kinder oder für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern müsse auch personell umsetzbar sein. Der Konflikt zwischen der Dienstleistungspflicht des Staates und der fehlenden Umsetzungsmöglichkeit z.B. aufgrund fehlender Fachkräfte, spitze sich weiter zu.

Des Weiteren verabschiedete die BAG die von der „AG Hilfen zur Erziehung“ erarbeitete Handlungsempfehlung „Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“. Zielgruppen sind Fachkräfte der betriebserlaubniserteilenden Behörden, der stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendämter. Sie sollen für Radikalisierung und Extremismus sensibilisiert werden. Die Empfehlung bietet Orientierung, um dem Phänomen präventiv, intervenierend und in der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu begegnen und Lösungen zu entwickeln. Diese Handlungsempfehlung finden Sie unter der Rubrik "Empfehlungen".

Die Pressemitteilung zur 125. Arbeitstagung finden Sie hier.

124. Arbeitstagung

Pressemitteilung

Stabübergabe bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
Lorenz Bahr, Leiter des Landesjugendamtes Rheinland, zum neuen Vorsitzenden gewählt

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter wählte auf ihrer 124. Arbeitstagung vom 2. bis 4. Mai 2018 in Hamburg den Leiter des LVR-Landesjugendamtes Rheinland, Lorenz Bahr, einstimmig zum Vorsitzenden für die nächsten vier Jahre. Die bisherige Vorsitzende Birgit Zeller vom Landesjugendamt Rheinland-Pfalz übergab den Stab turnusgemäß nach 8 Jahren an ihren Nachfolger.
Neu in den Vorstand gewählt wurde Hans Reinfelder vom Bayrischen Landesjugendamt, der gemeinsam mit Birgit Westers vom LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe des Leitungs-Trio komplettiert.

Mit der Neuwahl ist der Wechsel der Geschäftsstelle von Mainz nach Köln verbunden. Dieser wird zum 1. Juli 2018 erfolgen.

Ergebnisse der 124. Arbeitstagung

Die BAG Landesjugendämter positioniert sich zu den Aufgabenbereichen Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Fortbildung und verabschiedet Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VII.

123. Arbeitstagung

Die BAG Landesjugendämter aktualisiert Fachkräftepapier und setzt sich mit Rolle der "Eingriffsbehörde" auseinander

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter verabschiedete auf ihrer Arbeitstagung vom 15. bis 17. November 2017 in Halle (Saale) zwei Empfehlungen und beschloss, sich für einen regelmäßigen Bundeskongress zur Kinder- und Jugendarbeit einzusetzen.

Das Papier Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen aus dem Jahr 2014 wurde ergänzt um das in diesem Rahmen von der Uni Wuppertal entwickelte Instrument. Es stehen nunmehr Kriterien und einheitliche Maßstäbe zur Verfügung, nach denen Fachkräfte länderübergreifend anerkannt werden können und damit auch neue Perspektiven für die Entscheidungen in der Praxis vor Ort.

In dem Papier Das Eingreifen der Betriebserlaubnisbehörden bei Gefährdung des Kindeswohls in Kindertageseinrichtungen wird beschrieben, wie zu verfahren ist, wenn ein Träger seiner Verantwortung für die Sicherung des Kindeswohls nicht ausreichend nachkommt. Das Papier wird in Kürze veröffentlicht.

122. Arbeitstagung

BAG Landesjugendämter beschließt drei Empfehlungen zu aktuellen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat auf ihrer Arbeitstagung vom 26. bis 28. April 2017 in Saarbrücken drei Papiere zu zentralen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen:

- Handlungsempfehlungen zur "Beratung und Aufsicht bei Angeboten der stationären Erziehungshilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen"

-
"Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen - Verteilungsverfahren, Maßnahmen der Jugendhilfe und Clearingverfahren"

-
Positionspapier zur "Weiterentwicklung des Adoptionsrechts"

Zentrales Thema der Tagung war neben der Diskussion der Empfehlungen der aktuelle Stand der bundesweiten Diskussion zum Thema (islamistischer) Radikalisierung.
Außerdem plant die BAG Landesjugendämter für den Herbst 2017 erneut Aktionswochen für die Jugendämter mit dem Schwerpunkt "Nachwuchsgewinnung". ...mehr


121. Arbeitstagung

Die BAG Landesjungendämter beschließt das Positionspapier "Kommune als Ort der Jugendpolitik Jugendarbeit in den Fokus stellen". Dieses rückt die kommunale Jugendförderung in den Mittelpunkt, die als "Scharnier zwischen den Jugendlichen, den Angeboten der Jugendarbeit und der kommunalen Jugendpolitik" agiert.
Die BAG Landesjugendämter richtet sich an die Hochschulen und Universitäten unter dem Titel "Jugendarbeit studieren Zum Verschwinden eines genuinen sozialpädagogischen Arbeitsfeldes an Hochschulen und Universitäten" und appelliert somit an die Lehrenden "sich für die Einrichtung von Studienangeboten im Arbeitsfeld Jugendarbeit einzusetzen und dabei die Kooperation mit Trägern von Angeboten der Jugendarbeit zu suchen". ... mehr

120. Arbeitstagung

BAG Landesjugendämter beschließt Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte zur Prävention und Intervention in Kindertageseinrichtungen
Auf ihrer Arbeitstagung im Mai 2016 in Münster verabschiedeten die Landesjugendamtsleitungen neben den o.g. Handlungsleitlinien eine Arbeitshilfe, die sich mit der grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aus dem europäischen Ausland im Bundesgebiet befasst ...mehr.


119. Arbeitstagung

BAG Landesjugendämter unterstützt die Etablierung von bundesweit einheitlichen Verfahren für unbegleitete minderjährige Ausländer
Das derzeitige Top-Thema in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Begleitung und Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Ausländer. Die Leitungen der Landesjugendämter erörterten auf ihrer 119. Arbeitstagung in Berlin aktuelle Entwicklungen und Problemlagen, die sich für die Jugendämter und die freien Träger bei der Unterbringung und Versorgung dieser jungen Menschen ergeben ...mehr.


118. Arbeitstagung

BAG Landesjugendämter verabschiedet bundesweite Empfehlungen "Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß 36 SGB VIII" und Handlungsleitlinien "Sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach 45 ff. SGB VIII"
Weiteres zentrales Thema der Arbeitstagung der Landesjugendamtsleitungen im Mai 2015 in Kiel waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die vorgesehene bundesweite Verteilung ...mehr.

Aufgaben und Leistungen der Jugendämter

Kontakte Landesjugendämter

Kontakt zu den Zentralen Adoptionsstellen

Kontakt zur BAG Landesjugendämter

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
c/o Bayerisches Landesjugendamt im ZBFS
Postfach 40 02 60
80702 München

Tel.: 089 124793-2444
E-Mail: bagljae@lvr.de

Geschäftszeiten: dienstags und donnerstags vormittags

Alle Termine in der Übersicht.

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