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Online-Veranstaltung zu: Verfahren bei grenzüberschreitenden Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen

17.10.2024 BAG Landesjugendämter

Einheitliche Kriterien für grenzüberschreitende Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen

„Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben sind besonders schutzbedürftig. Das gilt vor allem auch, wenn Sie über Landesgrenzen untergebracht werden“, erklärt Birgit Westers, Vorsitzende der BAG Landesjugendämter.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist häufig mit Fällen mit Auslandsbezug befasst, der verschiedene Ursachen haben kann: Neben zeitlich begrenzten intensivpädagogischen Maßnahmen im Ausland sind dies die Unterbringung eines im Ausland lebenden Kindes in einer Einrichtung, Pflegefamilie oder bei Verwandten in Deutschland sowie die Unterbringung eines in Deutschland lebenden jungen Menschen im Ausland.

„Angesichts der vielfältigen Verfahrensweisen je nach Fall und Land hielten wir es für erforderlich, einheitliche Kriterien für die Gestaltung von Verfahren und Entscheidungsprozessen zu entwickeln“, führt Westers weiter aus und bedankt sich bei den Verfasserinnen und Verfassern aus der Arbeitsgruppe rund um Claudia Flynn (Bayerisches Landesjugendamt) und Sabine Lehmann (LVR-Landesjugendamt Rheinland).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat die Arbeitshilfe aufgrund von Gesetzesänderungen und neuen Verordnungen aktualisiert, die wesentliche Neuerungen für die Durchführung von Konsultationsverfahren mit sich brachten. Dazu gehören etwa die Stärkung der Rechte der Kinder über Anhörungen, die Beschleunigung des Verfahrens über eine neue Frist und die zwingende Einbeziehung der zentralen Behörden der beteiligten Länder.

Mit dieser dritten Neufassung ihrer Arbeitshilfe für grenzüberschreitende Unterbringungen erleichtert die BAG die gesetzeskonforme Durchführung und trägt zur Vereinheitlichung der Verfahrensweisen im Konsultationsverfahren bei.

Die Arbeitshilfe wurde auf der 135. Arbeitstagung der BAG vom 15. bis 17. November 2023 verabschiedet.