Zugänglich und nutzbar: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter setzt sich für gute Strukturen für die Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit ein
Orientierungen zur Umsetzung der Inklusion von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendarbeit
Die Kinder- und Jugendarbeit spielt eine entscheidende Rolle bei der inklusiven Freizeitgestaltung und Bildung von jungen Menschen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter legt Wert auf die gleichberechtigte Teilhabe aller jungen Menschen. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit müssen für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sein.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat auf ihrer 134. Arbeitstagung in Erfurt Orientierungen zur Umsetzung der Inklusion von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendarbeit beschlossen. Deren Ziel ist es, die Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit zu fördern und praxisnah zu gestalten.
Die Kinder- und Jugendarbeit bietet Möglichkeiten zur Selbsttätigkeit und Selbstorganisation. Inklusion kann gelingen, wenn die Idee der Inklusion von den jungen Akteuren selbstverständlich angenommen wird. Fachkräfte und Ehrenamtliche benötigen Sensibilisierung und Informationen, um Barrieren abzubauen und Ressourcen zu nutzen.
Die Entwicklung einer inklusiven Praxis erfordert gemeinsame Anstrengungen von Kindern und Jugendlichen, Fachkräften, Organisationen, Kommunen und den Bundesländern. Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen als Experten ihrer Lebenssituation ist von großer Bedeutung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter ruft in ihrem Orientierungspapier dazu auf, konkrete Schritte hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendarbeit auf den Ebenen von Kindern und Jugendlichen, Fachkräften, Organisationen, kommunaler Planung und Steuerung sowie Finanzierung zu setzen. Bei der Finanzierung sind sowohl die Bundesländer als auch die Kommunen gefragt.
Das Orientierungspapier stellt einen wichtigen Beitrag dar, um die Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit voranzutreiben und allen jungen Menschen die Teilhabe und Teilnahme zu ermöglichen. Mutige Maßnahmen und Aktivitäten sind gefragt, um inklusive Strukturen zu schaffen.
Hintergrund:
Das Orientierungspapier der BAG Landesjugendämter von 2012 wurde fortgeschrieben, um die weiterentwickelte Praxis und die neuen rechtlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im § 11 SGB VIII zu berücksichtigen. Erarbeitet wurde das Papier durch die länderübergreifende AG Jugendarbeit/Jugendförderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter.