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Gemeinsame Stellungnahme der BAG Landesjugendämter und der BAGüS zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG)

07.10.2024 BAG Landesjugendämter

Kategorie: Stellungnahmen

Umsetzbarkeit im Blick behalten

Mit der beabsichtigten Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im SGB VIII (Inklusive Lösung) sollen Barrieren abgebaut und die Gleichstellung aller junger Menschen, unabhängig von Behinderung, erreicht, sowie die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt werden.

Die Umsetzbarkeit der Regelungen durch die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe muss, in Anbetracht der aktuell bundesweit angespannten Lage der öffentlichen Haushalte, weitreichender anderer Herausforderungen (z.B. Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern) und des Fachkräftemangels, im Blick behalten werden.

Vor diesem Hintergrund plädieren die BAG Landesjugendämter und die BAGüS nachhaltig dafür, materiellrechtliche Änderungen lediglich an Stellen vorzunehmen, an denen es unumgänglich erscheint. Um die Qualität bei der Gewährung von Kinder- und Jugendhilfe weiterhin gewährleisten zu können, sollten die bisherigen Regelungen und Empfehlungen auch bzgl. der Hilfen zur Erziehung weiterhin anwendbar sein.