Über uns
Zusammenschluss der Landesjugendämter
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter ist der Zusammenschluss der 17 Landesjugendämter im Bundesgebiet (zwei in NRW), die in ihrem jeweiligen Einzugsbereich überörtliche Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, wie z. B. Beratungsleistungen für die örtlichen Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe sowie Planung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
Die BAG Landesjugendämter entwickelt gemeinsame Verfahrensweisen und Grundsätze für die Kinder- und Jugendhilfe in Bund, Ländern und Kommunen, nimmt zu Gesetzentwürfen im Bereich der Jugendhilfe Stellung, erarbeitet Empfehlungen und Arbeitshilfen und trägt zu einer bundeseinheitlichen Anwendung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) bei.
Aufgaben & Arbeitsweise
Die BAG Landesjugendämter entwickelt gemeinsame Verfahrensweisen und Grundsätze für die Jugendhilfe in Bund, Ländern und Kommunen, nimmt zu Gesetzentwürfen im Bereich der Jugendhilfe Stellung, erarbeitet Empfehlungen und Arbeitshilfen und trägt zu einer bundeseinheitlichen Anwendung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) bei.
Die Zusammenarbeit der Landesjugendämter in der Bundesarbeitsgemeinschaft hat zum Ziel, den fachlichen Standard in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zu sichern und weiterzuentwickeln, zu einer bundesweit einheitlichen Ausgestaltung der Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beizutragen und sich für die Belange junger Menschen und ihrer Familien einzusetzen.
Dies geschieht z. B. durch die Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen zu einzelnen Arbeitsfeldern. Die BAG Landesjugendämter äußert sich zu jugendhilferelevanten Gesetzentwürfen auf Bundesebene, ist Mitglied in zentralen Fachgremien und arbeitet mit Institutionen und Organisationen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zusammen. Zudem veranstaltet sie eigene Fachveranstaltungen zu aktuellen Themenbereichen. Bei all ihren Aktivitäten nimmt sie insbesondere die Interessen der öffentlichen Jugendhilfe wahr.
Das Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist Leitmotiv der Arbeit der BAG Landesjugendämter.
Mit ihren Stellungnahmen, Empfehlungen und Arbeitshilfen wendet sich die BAG Landesjugendämter an die Öffentlichkeit und insbesondere an die Fachpraxis.
Mitgliederversammlungen
Die BAG Landesjugendämter veranstaltet jährlich zwei Mitgliederversammlungen für die Leitungen der Landesjugendämter, die als Arbeitstagungen an jeweils wechselnden Orten im Bundesgebiet stattfinden. Dort werden die aktuellen Entwicklungen der Jugendhilfe diskutiert, es findet ein Meinungsaustausch zwischen den Landesjugendämtern statt und die erarbeiteten Empfehlungen werden erörtert und ggf. verabschiedet.
Die Geschäftsstelle und die Arbeitsgruppen bereiten die Vorlagen, Beschlüsse und Empfehlungen vor. Zu den Mitgliederversammlungen werden je nach Bedarf Expertinnen und Experten der Jugendhilfe oder benachbarter Disziplinen eingeladen.
Näheres über die Arbeitsweise der BAG Landesjugendämter regelt die Arbeitsordnung der BAG Landesjugendämter.
Vorstandssitzungen
Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter trifft sich etwa zwei Monate vor Beginn der Mitgliederversammlungen, um die relevanten Themen festzulegen und die Arbeitstagung inhaltlich vorzubereiten.
Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen der BAG Landesjugendämter erarbeiten in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich Empfehlungen und Arbeitshilfen für die Fachpraxis. Sie erhalten ihre Arbeitsaufträge durch Beschluss der Landesjugendamtsleitungen. Die Arbeitsgruppen tagen nach Bedarf. Die Treffen dienen neben dem Informationsaustausch über die Ländergrenzen hinweg vor allem der Erarbeitung von Empfehlungen und Arbeitshilfen.
Unter dem Dach der BAG Landesjugendämter gibt es derzeit folgende Arbeitsgruppen:
- Adoption
- Aus- und Fortbildung
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfeplanung
- Jugendarbeit / Jugendförderung
- Jugendhilfeplanung
- Kindertagesbetreuung
- Kostenheranziehung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Pflegekinderhilfe
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Aufgaben der Landesjugendämter
Die Landesjugendämter nehmen die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach dem SGB VIII wahr. Sie unterstützen die örtliche Jugendhilfe (Jugendämter, freie Träger) und dienen den Interessen von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien. Sie setzen sich insbesondere für die Schaffung und Erhaltung kinder- und familienfreundlicher Lebensbedingungen ein. Im Zusammenwirken aller Träger der Jugendhilfe verstehen sich die Landesjugendämter als Vermittler zwischen den örtlichen öffentlichen Trägern, den freien Trägern und der obersten Landesjugendbehörde.
Das Landesjugendamt ist als zweigliedrige Behörde angelegt. Es besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Diese nehmen ihre Aufgaben gemeinschaftlich wahr.
Die Verwaltung des Landesjugendamtes ist eine Serviceeinrichtung für die örtliche Jugendhilfe. Sie unterstützt diese bei ihrer Arbeit, berät Jugendämter und freie Träger umfänglich in allen fachlichen Fragestellungen und entwickelt Fortbildungsmaßnahmen und Empfehlungen im jeweiligen Bundesland. Sie ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen im Rahmen der Kindertagesbetreuung und bei der Unterbringung in Heimeinrichtungen, arbeitet mit Adoptionsvermittlungsstellen zusammen und vieles mehr.
Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er entscheidet u. a. über die Einrichtung von Fachausschüssen und Arbeitsgemeinschaften, die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe und verabschiedet Empfehlungen für die Träger der Jugendhilfe.
Die Aufgaben der Landesjugendämter sind im § 85 Abs. 2 SGB VIII ausdrücklich geregelt. Dazu gehören
- die Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch,
- die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, insbesondere bei der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige,
- die Anregung und Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie deren Schaffung und Betrieb, soweit sie den örtlichen Bedarf übersteigen; dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die eine Schul- oder Berufsausbildung anbieten, sowie Jugendbildungsstätten,
- die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
- die Beratung der örtlichen Träger bei der Gewährung von Hilfe nach den §§ 32 bis 35a, insbesondere bei der Auswahl einer Einrichtung oder der Vermittlung einer Pflegeperson in schwierigen Einzelfällen,
- die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 bis 48a),
- die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung,
- die Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe,
- die Gewährung von Leistungen an Deutsche im Ausland (§ 6 Abs. 3), soweit es sich nicht um die Fortsetzung einer bereits im Inland gewährten Leistung handelt,
- die Erteilung der Erlaubnis zur Übernahme von Pflegschaften oder Vormundschaften durch einen rechtsfähigen Verein (§ 54).
Kooperationen
Die BAG Landesjugendämter ist bundesweit durch die Mitgliedschaft in zentralen Fachgremien vernetzt und arbeitet mit Institutionen und Organisationen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zusammen.
Zu ihren Kooperationspartnern zählen beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., der Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. (AFET), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Unsere Kooperationspartner
- Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat)
- Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.
- Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. (AFET)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.
- Deutscher Bundesjugendring (DBJR)
- Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
- Deutsches Jugendinstitut (DJI)
- Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag
- Deutscher Landkreistag (DLT)
- Deutscher Städtetag (DST)
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV)
- Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe
- Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB)
- Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH)
- Jugendpolitik in Europa
- Jugendschutz-Net
- Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
- Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
- Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Vorstand
Den Vorstand der BAG Landesjugendämter bilden seit dem 15.11.2023 die Vorsitzende Birgit Westers sowie die stellvertretenden Vorsitzenden Silke Niepel, Enrico Birkner und Gerald Häcker. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Entstehung
Als Gründungsdatum gilt eine erste Zusammenkunft nord-westdeutscher Landesjugendämter am 13. und 14. Dezember 1954 in Düsseldorf. Die Zusammenarbeit dehnte sich in den Folgejahren auf alle Länder aus. Seit der 8. Arbeitstagung 1960 in Wiesbaden wurde die Bezeichnung „Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und Fürsorgeerziehungsbehörden“ geführt.
Im Zuge der Neuordnung des Jugendhilferechts durch das SGB VIII entfielen ab 1991 die „überörtlichen Erziehungsbehörden“, sodass sich der Zusammenschluss danach als „Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter“ präsentierte. Gleichzeitig kamen die Landesjugendämter der neuen Bundesländer hinzu; ab diesem Zeitpunkt fanden sich 17 Behörden unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft zusammen.
Im Jahr 2010 beschloss die Bundesarbeitsgemeinschaft, sich selbst ein neues Erscheinungsbild zu geben. Sie modernisierte Logo und Briefbogen und firmiert seit der 110. Arbeitstagung als „Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter“, kurz BAG Landesjugendämter. Auf das bis dahin verwendete Akronym „BAGLJÄ“ wurde verzichtet, um einen auch nach außen hin verständlichen Namen zu tragen.